Steuerverwaltung und SteuerprüfungenAnpassung der GoBD an die Einführung der E-RechnungDie Einführung der obligatorischen E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab 2025 hat eine Anpassung der Buchführungsregeln (GoBD) notwendig gemacht. Aktualisierte Regeln für die E-BilanzNeben der Veröffentlichung neuer Taxonomien für die E-Bilanz hat das Bundesfinanzministerium auch zur Übermittlungspflicht für Kontennachweise Stellung genommen, die für Wirtschaftsjahre nach 2024 gilt. Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025Für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden an ausländische Organisationen gelten ab 2025 neue Regelungen, die einen Eintrag der Organisation im Zuwendungsempfängerregister voraussetzen. Fiskus nimmt Influencer ins VisierDie Steuerfahndung wertet aktuell Datenpakete verschiedener Plattformen und Agenturen aus, um insbesondere Influencer mit höheren Einkünften zu ermitteln, die sich bisher der Steuerpflicht entzogen haben. Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehrDie Finanzämter nehmen künftig keinen Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag mehr in neue Steuerbescheide auf. Voraussetzung für Erlass von SäumniszuschlägenNur in besonderen Fällen setzt der Erlass von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen voraus, dass auch beim Finanzgericht ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wurde. Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbarDie Mitteilung über eine ergebinslose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt und damit nicht mit dem Einspruch oder einer Klage anfechtbar, wenn die Steuerbescheide doch noch nachträglich geändert werden sollen. Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlichVor allem aufgrund inzwischen beschlossener Steuererleichterungen prognostizieren die Steuerschätzer in ihrer Frühjahresschätzung einen deutlichen Rückgang des Steueraufkommens. Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der SteuerveranlagungDurch KI sollen die meisten einfache Fälle automatisiert veranlagt werden und damit dem Finanzamt mehr Zeit für komplexe Steuerfälle geben. Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022Nachdem die Niedrigzinsphase inzwischen zumindest teilweise wieder vorbei ist, sind Säumniszuschläge zumindest ab 2022 nicht aufgrund ihrer Höhe verfassungswidrig.
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