Internet und TelekommunikationÜbersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen. Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen ÄnderungenNach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht. Meldepflicht für Kassen und andere elektronische AufzeichnungssystemeAb 2025 stellt der Fiskus die schon lange geplante Übermittlungsmöglichkeit für die Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme bereit, womit die bisher ausgesetzte Mitteilungspflicht ab Juli 2025 in Kraft tritt. Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedetDer Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden sollen. Details zur Einführung der E-RechnungAb 2025 gilt für B2B-Umsätze die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung, zu der das Bundesfinanzministerium nun viele Details geregelt hat. Überblick zu den Änderungen durch das WachstumschancengesetzMit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten. Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen FahrtenbuchsWenn nachträgliche Änderungen in einem elektronischen Fahrtenbuch nicht in der Datendatei selbst dokumentiert werden, liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor. Betrug mit gefälschten ELSTER-Websites und E-MailsBetrüger nutzen aktuell E-Mails im Namen von ELSTER und falsche Webseiten mit ELSTER-Bezug, um persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern abzufangen. Ermittlung der Steueridentifikationsnummer für die LohnsteuerbescheinigungAb 2023 fällt die eTIN weg, weshalb das Bundesfinanzministerium Hinweise zur Ermittlung der Steueridentifikationsnummer eines Arbeitnehmers für die Lohnsteuerbescheinigung gibt. Fehler beim Datenimport ist kein korrigierbarer SchreibfehlerEin Verklicken beim Import der Daten in die Steuersoftware ist nicht mit einem Schreibfehler beim Ausfüllen der Steuererklärung vergleichbar und ermöglicht daher nicht die spätere Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheids.
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