Erbschaft und Schenkung

Voraussetzungen für den Verlustabzug beim Erben

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Erbe den noch nicht verbrauchten Verlustabzug des Erblassers geltend machen.

Freibeträge, Gelegenheitsgeschenke und Kleinbetragsgrenze nutzen

Erbschaft- und Schenkungsteuer kann durch die mehrfache Nutzung von Freibeträgen, Gelegenheitsgeschenken und der Kleinbetragsgrenze vermindert werden.

Zuordnung von Vermietungseinkünften in Erbfällen

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung erfüllt.

Das Vermächtnis

Neben der Erbeinsetzung haben Sie auch die Möglichkeit, jemanden durch ein Vermächtnis zu bedenken.

Anzeigepflicht bei Erbschaft und Schenkung

Beim Erwerb von Vermögen besteht eine Anzeigepflicht beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt.

Mit Darlehensvereinbarungen Erbschaftsteuer sparen

Darlehensvereinbarungen führen dazu, dass Zuwendungen als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind, und helfen, das Anfallen von Schenkungsteuer zu vermeiden.

Zeitpunkt der Schenkung eines Grundstücks

Eine Grundstücksschenkung im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes liegt erst dann vor, wenn der Erwerber des Grundstücks die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch verlangen kann.

Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten

Die Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten erfolgt im Ertragswertverfahren.

Wertermittlung von Stamm- und Vorzugsaktien

Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt.


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