Erbschaft und SchenkungVoraussetzungen für den Verlustabzug beim ErbenUnter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Erbe den noch nicht verbrauchten Verlustabzug des Erblassers geltend machen. Freibeträge, Gelegenheitsgeschenke und Kleinbetragsgrenze nutzenErbschaft- und Schenkungsteuer kann durch die mehrfache Nutzung von Freibeträgen, Gelegenheitsgeschenken und der Kleinbetragsgrenze vermindert werden. Zuordnung von Vermietungseinkünften in ErbfällenEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung erfüllt. Das VermächtnisNeben der Erbeinsetzung haben Sie auch die Möglichkeit, jemanden durch ein Vermächtnis zu bedenken. Anzeigepflicht bei Erbschaft und SchenkungBeim Erwerb von Vermögen besteht eine Anzeigepflicht beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt. Mit Darlehensvereinbarungen Erbschaftsteuer sparenDarlehensvereinbarungen führen dazu, dass Zuwendungen als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind, und helfen, das Anfallen von Schenkungsteuer zu vermeiden. Zeitpunkt der Schenkung eines GrundstücksEine Grundstücksschenkung im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes liegt erst dann vor, wenn der Erwerber des Grundstücks die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch verlangen kann. Bewertung von Wohngrundstücken und RenditeobjektenDie Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten erfolgt im Ertragswertverfahren. Wertermittlung von Stamm- und VorzugsaktienDer Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt.
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