Vermögensaufbau und AltersvorsorgeDarlehensverträge zwischen nahen AngehörigenBei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen muss das Finanzamt die Intensität der Prüfung auf Fremdüblichkeit vom Grund der Darlehensvergabe abhängig machen. AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz beseitigt SteuersparmodelleMit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz werden eine Reihe von Regelungen im Investment- und Kapitalanlagesteuerrecht geändert und einige Steuersparmodelle ausgehebelt. Näheverhältnis schließt Abgeltungsteuer nicht automatisch ausNicht jedes Näheverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer führt automatisch dazu, dass die Abgeltungsteuer nicht mehr zur Anwendung kommt, meint das Finanzgericht Münster. Altverluste jetzt nutzenDie Möglichkeit, Altverluste aus Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer mit Gewinnen aus späteren Wertpapiergeschäften zu verrechnen, besteht nur noch für die in diesem Jahr erzielten Gewinne. Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft abKapitalanleger müssen ihre Verlustbescheinigung für das laufende Jahr bis zum 15. Dezember 2013 beantragen. Kapitalerträge unter nahe stehenden PersonenFür Kapitalerträge unter Geschwistern gibt es keine Abgeltungsteuer, selbst wenn sich die Geschwister nicht wirklich nahe stehen. Virtuelle Währung als privates Geld anerkanntAuf Spekulationsgewinne mit der virtuellen Währung "Bitcoin" fällt keine Abgeltungsteuer an. Auch in anderer Hinsicht hat sich das Bundesfinanzministerium zu der virtuellen Währung geäußert. Neues Musterverfahren zum SolidaritätszuschlagMit einem neuen Musterverfahren geht der Kampf um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags in die nächste Runde. Änderungen für KapitalanlegerNeben einer Verschiebung des automatischen Kirchensteuereinbehalts bei der Abgeltungsteuer gibt es für Kapitalanleger nur kleinere Änderungen im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz. Änderungen für Privatleute und FamilienNeben kleineren Änderungen an verschiedenen Stellen ist es vor allem das gesetzliche Abzugsverbot für Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, das die meisten Steuerzahler früher oder später betreffen kann.
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