Vermögensaufbau und AltersvorsorgeJahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen ÄnderungenNach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht. Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine WerbungskostenAufwendungen für das Insolvenzverfahren können allenfalls in bestimmten Fällen mit im Rahmen der Vermögensverwertung erzielten Gewinnen verrechnet werden. Rentenleistungen waren in 2023 zu 68 % steuerpflichtigVon den in 2023 gezahlten Rentenleistungen unterlagen 68 % der Steuerpflicht, auch wenn längst nicht jeder Rentner über den Grundfreibetrag kommt und tatsächlich Einkommensteuer zahlen muss. Verlustverrechnungsbeschränkung bei TermingeschäftenAn der Verfassungskonformität der betragsmäßigen Höchstgrenze für die Verlustverrechnung von Termingeschäften bestehen ernsthafte Zweifel. Korrektur angerechneter KapitalertragsteuerLässt sich im Nachgang nicht mehr nachweisen, dass die Kapitalertragsteuer bei einem Cum/Ex-Geschäft tatsächlich einbehalten wurde, kann das Finanzamt nachträglich zu viel erstattete Steuerbeträge zurückfordern. Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäßDer automatische Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte der betroffenen Steuerzahler. Überblick zu den Änderungen durch das WachstumschancengesetzMit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten. Verfassungsbeschwerde zur Doppelbesteuerung von Renten erfolglosDas Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zur Doppelbesteuerung von Leibrenten nicht zur Entscheidung angenommen. Was sich 2024 (bisher) geändert hatJeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet. Prozess- und Verzugszinsen sind steuerpflichtige EinnahmenZinsen, die ein Verfahrensgegner in einem juristischen Verfahren zu zahlen hat, gehören in der Regel zu den steuerpflichtigen Einnahmen und sind kein steuerfreier Schadensersatz.
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