Einkommensteuer - Ehepartner und KinderKein Kindergeld bei Beschäftigung nach der BerufsausbildungGeht Ihr Kind nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung und vor Beginn des Studiums vorübergehend einer Beschäftigung nach, besteht keine Kindergeldberechtigung. Kindergeld trotz AuslandsaufenthaltEin Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen, wenn das Kind trotz eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts seinen Wohnsitz bei den Eltern beibehält. Doppelte Haushaltsführung mit EhegatteEine doppelte Haushaltsführung berechtigt auch dann zum Werbungskostenabzug, wenn der Ehegatte an den Beschäftigungsort mitkommt. Arbeitszimmer während des ErziehungsurlaubsAufwendungen für ein Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs können als Werbungskosten abgezogen werden. Kein Kindergeld während UrlaubssemesterWährend eines Urlaubssemesters Ihres Kindes haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld. Kinderbetreuungskosten zu niedrig?Das Finanzgericht Berlin lässt vom Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die begrenzte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten verfassungswidrig ist. Rückzahlungsverpflichtung bei geschiedenen EhegattenGeschiedene Ehegatten haben eine Rückzahlungsverpflichtung für die Hälfte einer Steuererstattung, wenn beide zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden und inzwischen geschieden sind. Einkünftezurechnung bei EhegattenEinkünfte aus Immobilien werden Eheleuten entsprechend der Eigentumsverhältnisse zugerechnet. Kein Kindergeld bei Studium und ZivildienstLeistet Ihr Kind neben dem Studium seinen Zivildienst ab, dann haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld. Kürzung von Einkünften und Bezügen des KindesEinkünfte und Bezüge, die das Kind im Kalenderjahr hat, sind zur Ermittlung des Jahresgrenzbetrags um besondere Ausbildungskosten zu kürzen.
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