Einkommensteuer - Ehepartner und KinderAufwendungen für Unterbringung eines AngehörigenAufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen mit eigenem Vermögen im Pflegeheim sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne KindergeldanspruchUnterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch können Sie bis zu einer Höhe von 7.680 Euro pro Kalenderjahr absetzen. Mietverträge mit einem UnterhaltsberechtigtenSchließen Sie einen Mietvertrag mit einem Unterhaltsberechtigten ab, kann dieser grundsätzlich steuerlich anerkannt werden und stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar. Anrechnung des EntlassungsgeldsDas Entlassungsgeld eines wehr- oder zivildienstleistenden Kindes wird den Einkünften und Bezügen des Kindes zugerechnet. Zustimmung zur gemeinsamen SteuerveranlagungEin Ehegatte ist verpflichtet, einer vom anderen Ehegatten gewünschten gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen. Änderungen auch für FamilienDas Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt neben reduzierten Steuersätzen auch Änderungen, die speziell Ehepaare und Kinder betreffen. Einfachere Günstiger-Prüfung beim KinderfreibetragEltern müssen die Höhe des Kindergeldanspruchs jetzt nur noch in Sonderfällen angeben. Kein Kindergeld während dem GrundwehrdienstDie Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes gehört nicht zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen. Abzweigung des Kindergeldes an das KindDas Kindergeld kann auch direkt an das Kind ausgezahlt werden. Geldschenkung gefährdet nicht das KindergeldEine Geldschenkung mit Zweckbestimmung kann nicht zu den Bezügen Ihrer Kinder gerechnet werden.
Übersicht - Eine Seite zurück |