Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Aufwendungen für Unterbringung eines Angehörigen

Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen mit eigenem Vermögen im Pflegeheim sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch

Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch können Sie bis zu einer Höhe von 7.680 Euro pro Kalenderjahr absetzen.

Mietverträge mit einem Unterhaltsberechtigten

Schließen Sie einen Mietvertrag mit einem Unterhaltsberechtigten ab, kann dieser grundsätzlich steuerlich anerkannt werden und stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar.

Anrechnung des Entlassungsgelds

Das Entlassungsgeld eines wehr- oder zivildienstleistenden Kindes wird den Einkünften und Bezügen des Kindes zugerechnet.

Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung

Ein Ehegatte ist verpflichtet, einer vom anderen Ehegatten gewünschten gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen.

Änderungen auch für Familien

Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt neben reduzierten Steuersätzen auch Änderungen, die speziell Ehepaare und Kinder betreffen.

Einfachere Günstiger-Prüfung beim Kinderfreibetrag

Eltern müssen die Höhe des Kindergeldanspruchs jetzt nur noch in Sonderfällen angeben.

Kein Kindergeld während dem Grundwehrdienst

Die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes gehört nicht zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen.

Abzweigung des Kindergeldes an das Kind

Das Kindergeld kann auch direkt an das Kind ausgezahlt werden.

Geldschenkung gefährdet nicht das Kindergeld

Eine Geldschenkung mit Zweckbestimmung kann nicht zu den Bezügen Ihrer Kinder gerechnet werden.


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