Einkommensteuer - Ehepartner und KinderAufteilung von Steuern nach der TrennungLeben Ehegatten getrennt, so kann es zum Streit darüber kommen, wer Steuern nachzahlen muss, und wer einen Anspruch auf eine Steuererstattung hat. Der Aufteilungsmaßstab wird dann durch eine fiktive getrennte Veranlagung ermittelt. Ortsübliches Grabmal als dauernde LastIst die Kostenübernahme für ein ortsübliches Grabmal Teil der Vereinbarung über eine Vermögensübergabe, dann sind die Kosten auch als dauernde Last steuerlich zu berücksichtigen. Differenzkindergeld bei Tätigkeit im EU-AuslandWohnen Sie mit Ihren Kindern in Deutschland, arbeiten aber im EU-Ausland oder der Schweiz, stehen Ihnen Leistungen für Ihre Kinder nur nach dem dort geltenden Recht zu. Immobilienüberlassung zur Abgeltung des ZugewinnausgleichsDie unentgeltliche Überlassung einer Immobilie an den Ehegatten, um die Zugewinnausgleichsforderung zu erfüllen, führt zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Einkommensteuer und Kindergeld werden getrennt festgesetztFür die Festsetzung des Kindergelds kann die Familienkasse die Einkünfte des Kindes selbstständig ermitteln und ist nicht an den Steuerbescheid des Finanzamts gebunden. Höhe der Einkünfte bei Kindern in AusbildungIn vielen Fällen können Familien sich rückwirkend noch den Kindergeldanspruch sichern, wobei noch nicht endgültig klar ist, welche Beträge von den Einkünften abgezogen werden können. Kindergeldzahlung an das KindWenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, kann die Familienkasse das Kindergeld auch direkt an das Kind auszahlen. Was ist neu für alle Steuerzahler?Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe. Was ist neu für Familien?Familien profitieren überwiegend von den Änderungen, die die Koalition bis jetzt beschlossen hat. Steuerfreie Wohnungsübertragung auch nach einer Trennung möglichAuch zwischen getrennt lebenden Ehegatten kann das Familienwohnheim steuerfrei übertragen werden.
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