Einkommensteuer - ArbeitnehmerArbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassenBald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen. Maximal eine regelmäßige ArbeitsstätteDie Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. Abzug von Ausbildungskosten auf UmwegenEin teures Studium oder eine kostspielige Ausbildung zum Pilot lässt sich dank neuer Urteile zumindest auf Umwegen in voller Höhe steuerlich geltend machen. Anscheinsbeweis für eine private FahrzeugnutzungDie Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist noch kein Anscheinsbeweis für eine weitergehende Privatnutzung. Bürgschaftsleistung als WerbungskostenAuch eine geplante Beteiligung an der Gesellschaft verhindert nicht, dass eine Bürgschaftsleistung bei den Werbungskosten abziehbar ist. Steuerliche Anerkennung von UmzugskostenZum Jahreswechsel sind die steuerlichen Pauschbeträge für einen beruflich veranlassten Umzug deutlich angehoben worden. Entfernungspauschale für längeren ArbeitswegDer Bundesfinanzhof hat es deutlich einfacher gemacht, die Entfernungspauschale auch für eine längere aber verkehrsgünstigere Strecke zum Arbeitsplatz anzusetzen. Doppelte Haushaltsführung von unverheirateten PaarenDas Finanzgericht Münster hat unverheirateten Paaren den Nachweis einer doppelten Haushaltsführung etwas erleichtert. Pauschbeträge für AuslandsreisenZum Jahreswechsel wurden die Pauschbeträge für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen wieder angepasst. Höhere Minijob-Grenze geplantMinijobber sollen zukünftig bis zu 450 Euro im Monat verdienen dürfen, wobei ein Termin für diese Anhebung noch nicht fessteht.
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