Einkommensteuer - ArbeitnehmerDoppelte Haushaltsführung trotz weit entfernter ZweitwohnungIn Ausnahmefällen kann eine doppelte Haushaltsführung selbst dann vorliegen, wenn die Zweitwohnung näher am Hauptwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt. Voller Fahrtkostenabzug für FlugbegleiterWeil der Einsatzflughafen keine regelmäßige Arbeitsstätte ist, können Flugbegleiter ihre Fahrtkosten für den Weg dorthin in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Aufteilungsverbot gilt nicht für häusliches ArbeitszimmerIn der nach wie vor kontroversen Frage, ob auch ein nur teilweise als Arbeitszimmer genutzter Raum steuerlich berücksichtigungsfähig ist, hat das Finanzgericht Köln im Sinne der Steuerzahler entschieden. Neues Musterverfahren zum SolidaritätszuschlagMit einem neuen Musterverfahren geht der Kampf um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags in die nächste Runde. Behandlungskosten nach Burn-OutBehandlungskosten für eine Berufskrankheit könnten als Werbungskosten abgezogen werden. Allerdings sieht das Finanzgericht München zumindest ein Burn-Out-Syndrom nicht als reine Berufskrankheit an. Änderungen für ArbeitnehmerVoraussichtlich ab 2015 können Arbeitnehmer ihren Lohnsteuerfreibetrag gleich für zwei Jahre beantragen. Davon abgesehen hat das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz nur wenige Änderungen für Arbeitnehmer zur Folge. Vereinfachung des Reisekostenrechts ab 2014Mit dem kommenden Jahreswechsel wird das steuerliche Reisekostenrecht in einigen Punkten vereinfacht und an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst. Voller Werbungskostenabzug für die Ausbildung zur PilotinDie Pilotenausbildung ist in voller Höhe steuerlich als Werbungskosten abziehbar, wenn ihr eine andere Ausbildung vorausgeht, die keine besonderen Anforderungen erfüllen muss. Abzug von Kinderbetreuungskosten trotz BarzahlungAuch wenn Kinderbetreuungskosten für die steuerliche Berücksichtigung eigentlich unbar zu zahlen sind, lässt das Finanzgericht Niedersachsen eine Ausnahme für Minijobs zu. Vergütung für eine ArbeitnehmererfindungDie Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung erfüllt keine der Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung, die das Steuerrecht für außerordentlich hohe Einkünfte innerhalb kurzer Zeit vorsieht.
Übersicht - Eine Seite zurück |