Einkommensteuer - ArbeitnehmerUrteilsvorschau für das laufende JahrDer Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen. Selbst getragene Benzinkosten auch bei 1 %-Regelung abziehbarAuch wer die 1 %-Regelung für seinen Dienstwagen nutzt, kann selbst getragene Benzinkosten in voller Höhe als Werbungskosten abziehen, soweit sie nicht auf Wege entfallen, für die die Entfernungspauschale gelten würde. Mittelpunkt der Berufstätigkeit bezieht sich auf aktive TätigkeitenBei der Prüfung, ob ein Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, sind nur die Einkünfte aus aktiven Tätigkeiten zu berücksichtigen. Gesetz zur Anhebung von Steuerfreibeträgen und KindergeldFür das Gesetz, mit dem das steuerfreie Existenzminimum sowie der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 angehoben werden sollen, liegt jetzt der Entwurf vor. Steuerbescheide vorläufig in Bezug auf AusbildungskostenNach dem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs ans Bundesverfassungsgericht ergehen neue Steuerbescheide, in denen Ausbildungskosten nur beschränkt anerkannt werdem, nur noch vorläufig. Günstige Regelung bei Betriebsveranstaltungen in AltfällenDas Bundesfinanzministerium hat die beiden arbeitnehmerfreundlichen Urteile zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen jetzt veröffentlichen lassen, womit diese zumindest bis Ende 2014 anwendbar sind. Steuererklärung per Fax ist zulässigDer Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass eine Steuererklärung auch per Fax wirksam abgegeben werden kann. Probezeit oder Befristung führen nicht zu einer AuswärtstätigkeitAuch in Altfällen führt eine Befristung oder eine Probezeit nicht dazu, dass die Tätigkeit als Auswärtstätigkeit gelten würde, bei der nicht nur die Entfernungspauschale, sondern die vollen Fahrtkosten anzusetzen wären. Abziehbarkeit von Kosten für die erste BerufsausbildungDamit eine zweite Berufsausbildung unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar ist, muss die erste Berufsausbildung jetzt bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Steuerbescheide für 2014 frühestens ab März 2015Weil die Finanzverwaltung erst den Ablauf verschiedener Meldefristen abwarten muss, werden die Steuererklärungen für 2014 auch bei früherer Abgabe nicht vor März 2015 bearbeitet.
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