Einkommensteuer - ArbeitnehmerBeruflich veranlasster UmzugOb ein beruflich veranlasster Umzug vorliegt, hängt nicht zwingend davon ab, dass sich die tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verkürzt, wenn die Arbeitsstätte vom neuen Wohnort aus zu Fuß erreichbar ist. Steuerliche Förderung der ElektromobilitätWer ein rein elektrisch betriebenes Auto kauft, erhält eine Prämie von 4.000 Euro. Zudem sollen neue Elektroautos zehn Jahre von der Steuer befreit sein. Regelmäßige Arbeitsstätte eines AußendienstmitarbeitersDas Finanzgericht Münster hält zumindest nach dem alten Reisekostenrecht den Betriebssitz des Arbeitgebers für die regelmäßige Arbeitsstätte eines Außendienstmitarbeiters. Unfallkosten durch Entfernungspauschale abgegoltenAuch außerordentliche Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit sind durch die Entfernungspauschale abgegolten, auch wenn die Finanzämter in der Regel trotzdem Unfallkosten als zusätzliche Aufwendungen steuerlich gelten lassen. Versorgungsausgleichszahlungen als WerbungskostenAusgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach der Scheidung können zumindest in Altfällen auch als Werbungskosten abziehbar sein. Änderungswünsche zur Modernisierung des BesteuerungsverfahrensZum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats mit verschiedenen Änderungswünschen vor. Besuchsfahrten des Ehegatten sind keine WerbungskostenUnabhängig davon, ob eine doppelte Haushaltsführung besteht oder nicht, sind Besuchsfahrten eines Ehegatten zur Tätigkeitsstätte des anderen Ehegatten nicht als Werbungskosten abziehbar. Gemischt genutzter Raum nicht anteilig als Arbeitszimmer abziehbarDie steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers erfordert nach Ansicht des Bundesfinanzhofs neben einer büroartigen Einrichtung auch, dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Wertminderung von VW-Autos nicht abzugsfähigEine mögliche Wertminderung eines VW-Fahrzeugs durch überhöhte Abgaswerte ist nicht steuerlich abzugsfähig. Werbungskostenabzug für Geburtstagsfeier mit ArbeitskollegenWenn zur Feier nur Arbeitskollegen eingeladen sind, sind die Kosten für die Geburtstagsfeier als Werbungskosten in voller Höhe abziehbar.
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