Einkommensteuer - ArbeitnehmerSelbst getragene Aufwendungen für DienstwagenDas Bundesfinanzministerium hat sich mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs zu vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen für einen Firmenwagen auseinandergesetzt. Steuerabzug eines häuslichen ArbeitszimmersDas Bundesfinanzministerium hat die Regeln für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer überarbeitet. Häusliches Arbeitszimmer für mehrere EinkunftsartenWird ein Arbeitszimmer auch teilweise im Rahmen von Einkünften verwendet, die den Werbungskostenabzug ausschließen, reduziert sich dadurch nicht der jährliche Höchstbetrag von 1.250 Euro für die abziehbaren Kosten. Entfernungspauschale bei Rückfahrt am FolgetagAuch wenn der Steuerzahler erst am Folgetag wieder vom Arbeitsort nach Hause fährt, ist die Entfernungspauschale nur einmal pro Fahrt zur Arbeitsstelle anzusetzen. Personenbezogener Höchstbetrag bei mehreren ArbeitszimmernAuch bei mehr als einem Wohnsitz mit je einem häuslichem Arbeitszimmer können für das Arbeitszimmer maximal 1.250 Euro an Ausgaben pro Jahr geltend gemacht werden. Stärkung und Reform der BetriebsrenteMit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht. Fünftelregelung auch für vom Arbeitnehmer initiierte AbfindungAuf die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung nach der Fünftelregelung hat ein Arbeitnehmer auch dann einen Anspruch, wenn die Initiative zur Vereinbarung der Abfindung von ihm ausgegangen ist. Weitere Steueränderungsgesetze verabschiedetUm noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind. Schadensersatz des Arbeitgebers ist kein ArbeitslohnEine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers aufgrund einer möglichen Diskriminierung ist als Schadensersatz kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Entschädigung für Schöffenrichter ist nur teilweise steuerpflichtigDie verschiedenen Aufwandsentschädigungen, die ein ehrenamtlicher Schöffenrichter erhält, sind teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig.
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