Einkommensteuer - ArbeitnehmerFörderung der umweltfreundlichen MobilitätViele Steuervorteile für Elektromobilität und umweltfreundliche Verkehrsmittel werden verlängert oder ausgeweitet. Günstigerprüfung zur Riester-Rente nur mit Anlage AVNur die Übermittlung der gezahlten Beiträge für eine Riester-Rente durch den Anbieter genügt nicht, damit das Finanzamt eine Günstigerprüfung über den Sonderausgabenabzug durchführt. Vermietung des Home-Office an den ArbeitgeberDie Finanzverwaltung hat geregelt, wie die Vermietung des Home-Office an den Arbeitgeber steuerlich zu behandeln ist. Pay-TV-Abo als WerbungskostenFür einen Fußballtrainer kann auch ein Bundesliga-Abo zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören, wenn die berufliche Nutzung nachgewiesen wird. Verlängerte Förderung von Elektro-Dienstwagen geplantDer Bundesfinanzminister hat angekündigt, die derzeit bis 2021 befristete Förderung für Elektro-Dienstwagen deutlich verlängern zu wollen. Überlassung von Fahrrädern an ArbeitnehmerDie Finanzverwaltung hat Details zur Berechnung des monatlichen Nutzungsvorteils bei der Privatnutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Fahrrads ab 2019 geregelt. Entschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder sind steuerpflichtigIm Gegensatz zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Richter sind die Aufwandsentschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder steuerpflichtig, weil sie mehr als nur die Sitzungsteilnahme abgelten. Studienkosten trotz Stipendium abziehbarEin Stipendium zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Studiums wird nicht auf die Werbungskosten für das Studium angerechnet. Ende der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten gefordertIm Bundesrat hat Bayern die Bundesregierung aufgefordert, ein Ende der doppelten Beitragspflicht von Betriebsrenten in der Krankenversicherung herbeizuführen. Überblick der Änderungen für 2019Neben Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen sich dieses Jahr insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit neuen Vorgaben bei der Steuer und Sozialversicherung abfinden.
Übersicht - Eine Seite zurück |