Selbständige und UnternehmerAntragsfrist für Überbrückungshilfe um einen Monat verlängertDie Überbrückungshilfe des Bundes, die als Anschlussregelung zur Corona-Soforthilfe fungiert, kann nun bis zum 30. September 2020 beantragt werden. Härtefallregelungen zur Umrüstung von KassenFast alle Bundesländer gewähren eigenmächtig eine weitere Fristverlängerung von sechs Monaten für die Umrüstung elektronischer Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung. Förderung von Forschung und EntwicklungKleine und mittlere Unternehmen können ab 2020 eine steuerliche Forschungszulage von bis zu 1 Mio. Euro erhalten. Behandlung der Investitionszulage bei ÜberentnahmenBei der Prüfung, ob nicht abziehbare Schuldzinsen vorliegen, ist nicht der steuerliche, sondern der bilanzielle Gewinn entscheidend. Mögliche Fristverlängerung für Umrüstung elektronischer KassenInzwischen haben mehrere Bundesländer vorgeschlagen, die Nichtbeanstandungsregelung zur Umrüstung elektronischer Kassen um ein halbes Jahr zu verlängern. Willkürliche Versorgungsleistung ist keine SonderausgabeEine Versorgungsleistung, die nicht regelmäßig in der vereinbarten Höhe gezahlt wird, ist nicht als Sonderausgabe steuerlich abziehbar. Überführung von Aktien vom Betriebs- in das PrivatvermögenVor 2009 im Betriebsvermögen erworbene Aktien unterliegen nach Überführung ins Privatvermögen beim späteren Verkauf nicht der Steuerpflicht. Überbrückungshilfe als Ergänzung der SoforthilfeBesonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen erhalten nach dem Auslaufen der Soforthilfe eine weitere Überbrückungshilfe zur Sicherung der betrieblichen Existenz. Konjunkturpaket zur Corona-Krise enthält viele SteueränderungenDie Große Koalition hat ein umfangreiches Konjunkturpaket mit vielen Änderungen im Steuerrecht geschnürt. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die SteuerbilanzAuch nach der Bilanzrechtsreform bleibt es nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs dabei, dass die Wertansätze in der Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich sind.
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