Selbständige und UnternehmerModernisierung des PersonengesellschaftsrechtsDurch das MoPeG treten 2024 wichtige Änderungen für Personengesellschaften in Kraft, insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Änderungen im Regierungsentwurf des WachstumschancengesetzesDer vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen. Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IVDie nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen sollen künftig auch in Textform, also per E-Mail, möglich sein. Wachstumsinitiative für die WirtschaftMit verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung die Konjunktur ankurbeln. Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IVDer Regierungsentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV liegt vor, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden sollen. Nachträgliche Herstellungskosten bei einem GebäudeOb nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, ist anhand der umgebauten Teilfläche zu beurteilen, soweit sie ein eigenständiges Wirtschaftsgut dastellen kann. Einbringung führt nicht zu Kürzung der AbschreibungIm Gegensatz zu einer Einlage führt die Einbringung eines Wirtschaftsguts nicht zu einer Kürzung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung auf das Wirtschaftsgut. Zinsschranke umfasst nicht Vergütung für anderweitige LeistungNicht jedes Entgelt im Zusammenhang mit einem Darlehen hat Zinscharakter und ist dementsprechend auch nicht von der Abzugsbeschränkung durch die Zinsschranke betroffen. Details zur Steuerbefreiung von PhotovoltaikanlagenAb 2022 gilt für viele kleinere Photovoltaikanlagen eine Steuerbefreiungsregelung, zu der das Bundesfinanzministerium jetzt viele Zweifelsfragen beantwortet hat. Frist für Schlussabrechnung zu Corona-Hilfen erneut verlängertWeil es immer noch mehr ausstehende Schlussabrechnungen als erwartet gibt, wurde die Frist für die Schlussabrechnungen zu den diversen Corona-Hilfen noch einmal um zwei Monate verlängert.
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