UmsatzsteuerBerichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter MehrwertsteuerZu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer kann unabhängig vom guten Glauben des Rechnungsausstellers berichtigt werden. Innergemeinschaftliche LieferungenÜber den Umweg von innergemeinschaftlichen Lieferungen wird gerne Umsatzsteuer hinterzogen. Die Verluste haben derart großes Ausmaß angenommen, dass die Finanzverwaltung jetzt einiges daran setzt, die Betrüger dingfest zu machen. Vorsteuerabzug für Rechnungen ohne LeistungUmsatzsteuer ist auch für Rechnungen abzuführen, zu denen keine Leistung erbracht wurde. Für eine Korrektur gibt es eine Reihe von Voraussetzungen. Berichtigung eines UmsatzsteuerbetragsEin unrichtig oder unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag darf nur dann berichtigt werden, wenn das Steueraufkommen nicht gefährdet wird. Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne EntgeltangabeDie Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und die umsatzsteuerrechtliche Praxis scheinen sich beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne Aufführung des Entgelts zu widersprechen. Gemischt genutzten Wirtschaftsgutes im PrivatvermögenEin gemischt genutztes Wirtschaftsgut kann entweder im Privatvermögen belassen oder dem Unternehmensvermögen zugeführt werden. Rechnungen mit digitaler SignaturAuch elektronische Rechnungen sind für den Vorsteuerabzug geeignet, wenn sie mit einer digitalen Signatur versehen sind. "Surf & Rail"-Ticket als FahrausweisDas "Surf & Rail"-Ticket der Deutschen Bahn AG ist als Fahrausweis im umsatzsteuerrechtlichen Sinne anzuerkennen. Mehrfacher Umsatzsteuerausweis für die selbe LeistungÜber eine Leistung soll nur eine Rechnung gestellt werden, um einen mehrfachen Ausweis der Umsatzsteuer zu vermeiden. Nettobetrag für VorsteuerabzugDamit der Vorsteuerabzug möglich ist, muss in einer Rechnung auch ausdrücklich der Nettobetrag ausgewiesen werden.
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