Umsatzsteuer

Umsatzsteuerliche Konsequenzen aus dem Brexit

Mit dem Ablauf der Übergangsfrist ändert sich zum Jahreswechsel auch der umsatzsteuerliche Status des Vereinigten Königreichs, was Folgen für den Dienstleistungs- und Warenverkehr hat.

Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer

Der Vorsteuerabzugszeitpunkt von Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem umsatzsteuerlichen Lieferzeitpunkt und nicht nach vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.

Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze

Das Bundesfinanzministerium hat weitere Klarstellungen und Detailregelungen zur Absenkung der Umsatzsteuer verkündet.

Änderung des Fälligkeitstermins der Einfuhrumsatzsteuer

Die im Sommer beschlossene Verschiebung des Fälligkeitstermins für die Einfuhrumsatzsteuer soll erstmals für den Zeitraum Dezember 2020 gelten.

Verkauf von Backwaren zum Vor-Ort-Verzehr in Supermärkten

Ob selbst der Verkauf von Backwaren zum Vor-Ort-Verzehr im Eingangsbereich eines Supermarkts eine voll umsatzsteuerpflichtige Restaurationsdienstleistung ist, muss jetzt der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Verdeckte Preisnachlässe beim Gebrauchtwagenhandel

Bei der Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen oder -teilen können bei der Berechnung der Umsatzsteuer keine verdeckten Preisnachlässe mehr abgezogen werden.

Normaler Umsatzsteuersatz für Vermietung von Bootsliegeplätzen

Auch wenn ein Boot ebenso der Übernachtung dienen kann wie ein Campingwagen, sind Bootsliegeplätze nicht mit Campingflächen gleichzusetzen und daher mit dem vollen Umsatzsteuersatz abzurechnen.

Umsatzsteuersenkung kostet Unternehmen 239 Mio. Euro

Für die mit der befristeten Umsatzsteuersenkung verbundenen Kosten für die deutsche Wirtschaft geht das Statistische Bundesamt von rund 239 Mio. Euro aus.

Umsatzsteuer bei Miet- und Leasingverträgen

Das Bundesfinanzministerium hat die Kriterien für die umsatzsteuerliche Behandlung eines Miet- oder Leasingvertrags als Lieferung oder sonstige Leistung neu geregelt.

Postalische Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers

Zwar genügt auch eine reine Briefkastenanschrift als Absenderadresse einer Rechnung, allerdings hat der Kunde die Feststellungslast, dass der Lieferant zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung unter dieser Anschrift postalisch erreichbar ist.


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