GmbH-RatgeberGeschäftsführerhaftung bei interner ZuständigkeitsvereinbarungTrotz einer abweichenden internen Zuständigkeitsvereinbarung haften alle Geschäftsführer für Steuerschulden einer GmbH. Bezüge eines Gesellschafter-GeschäftsführersIn die Tantiemenberechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind auch bestehende Verlustvorträge einzubeziehen, denn andernfalls droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Gesellschafterausschluss erfordert Dreiviertel-MehrheitEin Gesellschafter einer GmbH kann, wenn keine anders lautenden vertraglichen Regelungen vorliegen, nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Zinslose Abschlagszahlung auf GewinntantiemeEine zinslose gewährte Abschlagszahlung auf eine Gewinntantieme an die Gesellschafter-Geschäftsführer ist keine verdeckte Gewinnausschüttung, soweit dazu eine klare Vereinbarung existiert. Amtsniederlegung des GeschäftsführersDie Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht gesetzlich geregelt, dennoch müssen einige Dinge beachtet werden, damit die Amtsniederlegung wirksam ist. Haftung des Geschäftsführers für GmbH-SteuernDer GmbH-Geschäftsführer kann für die Steuerversäumnisse der GmbH in Anspruch genommen werden. Prüfungspflicht des RegistergerichtsDas Registergericht hat sowohl bei deklaratorischen als auch bei konstitutiven Eintragungen eine Prüfungspflicht, ob der entsprechende Gesellschafterbeschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Geschäftsführerkündigung braucht keine BegründungDie ordentliche Kündigung eines Geschäftsführers braucht keine besondere Begründung. Abgeltungszahlung für entgangenen UrlaubErhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer eine Abgeltungszahlung für seinen nicht genommenen Jahresurlaub, so stellt diese Zahlung keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die Arbeitslage eine Gewährung von Freizeit nicht erlaubt hat. Niedrigere Körperschaftsteuer in 2004Ab diesem Jahr beträgt die Körperschaftsteuer wieder 25 %.
Übersicht - Eine Seite zurück |