GmbH-RatgeberVermietung des Arbeitszimmers durch Geschäftsführer an GmbHNur wenn die Vermietung in erster Linie im Interesse der GmbH liegt, lässt sich dadurch die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer umgehen. Geschäftsführerhaftung bei Aussetzung der VollziehungGerät die GmbH in die Insolvenz, während eine Aussetzung der Vollziehung besteht, haftet der Geschäftsführer für die Steuern, sofern er nicht ausreichend Vorsorge für eine spätere Steuerzahlung getroffen hat. Einbringung von Mitunternehmeranteilen in GmbH zu BuchwertenSofern alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergehen, lässt ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen die Einbringung eines Mitunternehmeranteils auch zu Buchwerten zu. Pensionszusage vor Ablauf der ProbezeitAuch die Pensionszusage an einen angestellten Geschäftsführer kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein, wenn sie vor Ablauf einer angemessenen Probezeit gewährt wird. Erhalt von VerlustvorträgenDie Länder überlegen, in das Bürgerentlastungsgesetz eine Sanierungsklausel aufzunehmen, die den Verlustvortrag auch nach einem Verkauf erhält. Umwandlung irrtümlich gezahlter SozialversicherungsbeiträgeSozialversicherungsbeiträge, die zunächst wegen einer irrtümlich angenommenen Versicherungspflicht gezahlt und später in freiwillige Beiträge umgewandelt werden, zählen erst im Jahr der Umwandlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sozialversicherungspflicht ohne SperrminoritätDie Sozialversicherungspflicht für eine Beschäftigung durch ein Unternehmen, an welchem der Arbeitnehmer beteiligt ist, entfällt erst mit Erreichen der Sperrminorität. Nachträgliche Erhöhung einer PensionszusageDie Erdienensfrist von 10 Jahren für eine Pensionszusage gilt auch für eine nachträgliche Erhöhung einer bereits erteilten Zusage. Vermietung an GmbH zum ortsüblichen MietsatzWenn der Gesellschafter-Geschäftsführer Geschäftsräume an seine GmbH weitervermietet und dabei einen Mietvorteil einbehält, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Nachweis der StammeinlageFür den Nachweis der erbrachten Stammeinlage müssen GmbH-Gesellschafter nicht zwingend Zahlungs- und Kontounterlagen vorlegen.
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