Personal, Arbeit und Soziales

Berechnung von Zuschlägen beim Mindestlohn

Liegt der vertraglich vereinbarte Grundlohn unter dem Mindestlohn, sind Zuschläge in der Regel auf Basis dieses Grundlohns zu berechnen. Eine Ausnahme gilt nur bei Nachtarbeitszuschlägen.

Voraussichtlicher Mindestlohn ab 2017 liegt bei 8,84 Euro

Die Mindestlohnkommission hat sich nach aktuellen Berichten auf eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 um 0,34 Euro pro Stunde geeinigt.

Steuerliche Behandlung von Abfindungen

Das Bundesfinanzministerium hat einige durch die Rechtsprechung entstandene Zweifelsfragen zur steuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen beantwortet.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den Mindestlohn anrechenbar

Bei entsprechender vertraglicher Gestaltung und anteiliger monatlicher Auszahlung sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld Teil der normalen Entlohnung und damit auf den Mindestlohn anrechenbar.

Steuerliche Förderung der Elektromobilität

Wer ein rein elektrisch betriebenes Auto kauft, erhält eine Prämie von 4.000 Euro. Zudem sollen neue Elektroautos zehn Jahre von der Steuer befreit sein.

Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Die Auszahlung des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines verstorbenen Arbeitnehmers an die Erben ist kein normaler Arbeitslohn mehr.

Sachbezugswert für Zuschüsse zu Mahlzeiten

Neben der Ausgabe von Essensmarken und der direkten Gestellung von Mahlzeiten gibt es auch die Möglichkeit, den Arbeitnehmern einen Zuschuss für die Mahlzeiten zu zahlen.

Mindestlohnanstieg voraussichtlich niedriger als erwartet

Die zum 1. Januar 2017 anstehende erstmalige Erhöhung des Mindestlohns wird voraussichtlich niedriger ausfallen als zunächst erwartet.

Änderungswünsche zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats mit verschiedenen Änderungswünschen vor.

Haftpflichtmitversicherung angestellter Ärzte ist kein Arbeitslohn

Dass die Tätigkeit angestellter Klinikärzte in der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses mitversichert ist, hält der Bundesfinanzhof nicht für steuerpflichtigen Arbeitslohn.


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