Personal, Arbeit und SozialesLohnsteuerliche Behandlung von Deutschkursen für FlüchtlingeIn den meisten Fällen liegt die Kostenübernahme für Deutschkurse durch den Arbeitgeber im ganz überwiegend betrieblichen Interesse und stellt damit keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen 2018Die voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße für 2018 stehen jetzt fest. Umsatzsteuerliche Behandlung von JubilarfeiernJubilarfeiern für alle Jubilare des Betriebs sind normale Betriebsveranstaltungen, die Ehrung eines einzelnen Jubilars dagegen nicht - mit entsprechenden steuerlichen Folgen. Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2018 stehen festZum ersten Mal seit mehreren Jahren werden zum kommenden Jahreswechsel voraussichtlich sowohl die Sachbezugswerte für Mahlzeiten als auch der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft erhöht. Mindestlöhne in der Pflege steigenIm kommenden Jahr sowie 2019 und 2020 werden die gesetzlich geregelten Mindestlöhne in der Pflege jeweils zum Jahresbeginn angehoben. Stärkung und Reform der BetriebsrenteMit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht. Verbindliche Anwendung der Digitalen LohnSchnittstelleIn einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium erklärt, dass die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) verbindlich für alle ab dem 1. Januar 2018 anfallenden Daten anzuwenden ist. Weitere Steueränderungsgesetze verabschiedetUm noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind. Neues Bürokratieentlastungsgesetz beschlossenDas Zweite Bürokratieentlastungsgesetz enthält anders als sein Vorgänger gleich mehrere Maßnahmen, die fast alle Unternehmen betreffen. Besteuerung des Dienstwagens bei FahruntüchtigkeitWährend einer krankheitsbedingten Fahruntüchtigkeit entsteht für den Dienstwagen kein geldwerter Vorteil, wenn mit dem Arbeitgeber ein entsprechendes Nutzungsverbot vereinbart ist.
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