ExistenzgründerInvestitionsabzugsbetrag bei BetriebsübertragungAuch bei einer anstehenden oder bereits abgeschlossenen Betriebsübertragung ist die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags unter gewissen Voraussetzungen möglich. Zweites Bürokratieentlastungsgesetz in ArbeitEin neues Bürokratieentlastungsgesetz soll die deutsche Wirtschaft ab 2017 von unnötigem Papierkrieg befreien. Vorsteuerabzug bei der UnternehmensgründungAus den Beratungsleistungen für die beabsichtigte Gründung einer GmbH ist kein Vorsteuerabzug möglich. Investitionsabzugsbetrag bei wesentlicher BetriebserweiterungAnders als bei der Neugründung ist bei einer wesentlichen Betriebserweiterung auch kurz nach der Gründung keine besondere Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht notwendig. Aufstockung von InvestitionsabzugsbeträgenDie Finanzverwaltung lässt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nun auch die nachträgliche Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen zu. Gemischt genutzter Raum nicht anteilig als Arbeitszimmer abziehbarDie steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers erfordert nach Ansicht des Bundesfinanzhofs neben einer büroartigen Einrichtung auch, dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Steuerliche Stolperfallen im OnlinehandelSowohl der gewerbliche als auch der private Verkauf über eBay, amazon & Co. ist reich an steuerlichen Stolperfallen, wie mehrere aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen beweisen. Änderungen für Unternehmer und ArbeitnehmerDie Liste der Steueränderungen zum Jahreswechsel fällt diesmal überschaubar aus. Interessant für Unternehmer sind vor allem die Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag. Steueränderungsgesetz 2015 beschlossenAm 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bundestag und Bundesrat im Herbst verabschiedet hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem Änderungswünsche der Länder umgesetzt, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war. Elektronische Abgabepflicht trotz geringer GewinneinkünfteSobald die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit mehr als 410 Euro im Jahr betragen, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch abgegeben werden.
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