Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Jetzt hat auch Liechtenstein nachgegeben und dem deutschen Fiskus zugesagt, bald ein Abkommen über den steuerlichen Datenaustausch zu verabschieden.
Vor Gericht kann sich ein Steuerzahler nicht auf eine steuerzahlerfreundliche Verwaltungsvorgabe berufen, wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Im Herbst erhält die Finanzverwaltung die Rentenbezugsmitteilungen der Versicherungsträger und kann dann prüfen, wer seine Rente nicht ordnungsgemäß versteuert hat.
Der Bundesfinanzminister fordert die Finanzämter auf, angesichts der aktuellen Wirtschaftslage kulant gegenüber Unternehmern und Selbstständigen zu sein.
Es gibt jetzt eine neue Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände, die allerdings nur zivilrechtlich und nicht steuerrechtlich gilt.
Das Bundesfinanzministerium wehrt sich gegen die Kritik an Nichtanwendungserlassen und hält weiter an dieser Praxis fest.
Die Finanzverwaltung warnt, dass das Finanzamt niemals persönliche Daten am Telefon abfragt und entsprechende Anrufe daher von Betrügern stammen müssen.
Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wird noch im Sommer in seiner umstrittenen Form in Kraft treten können.
Ein gemeinnütziger Verein kann nicht die für ihn günstige Schätzung des Gewinns aus einem Pfennigbasar verlangen, weil diese Vorschrift nur für echtes Altmaterial gilt.
Die Änderungen zum Jahreswechsel 2008/09 betreffen vor allem Korrekturen an der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und Anpassungen an Europarecht.
Übersicht -
Eine Seite zurück