Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Bis Ende Oktober können EHEC-geschädigte Betriebe aus der Landwirtschaft auf Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung zurückgreifen.
Das Finanzamt darf eine Steuererklärung nicht allein deswegen vorweg anfordern, weil der Steuerzahler mit seinem Einkommen voraussichtlich unter den Spitzensteuersatz fällt.
Der Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung und lässt jetzt auch Prozesskosten zum Steuerabzug zu.
Die Finanzverwaltung hat einen neuen Standard für die Datenbereitstellung bei der Lohnsteuer-Außenprüfung entwickelt.
Die neue Software der Finanzämter rundet Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben zum Nachteil der Steuerzahler ab.
Die Steuererklärung muss bei der Antragsveranlagung innerhalb von vier Jahren beim Finanzamt eingereicht werden.
Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt.
Zumindest ein Teil der Finanzämter wird in den nächsten Monaten den durch die EHEC-Epidemie geschädigten Landwirten mit zinsfreien Stundungen und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen entgegenkommen.
Erst wenn eindeutige Anzeichen für einen selig schlummernden Finanzrichter vorliegen, ist die mündliche Verhandlung hinfällig.
Das Finanzamt darf auch auf Grundlage der angekauften Bankdaten die Kapitalerträge eines dort gelisteten Bankkunden schätzen.
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