Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

•     Bundesrat blockiert Steuergesetze
Der Bundesrat hat mehreren großen Steuergesetzen vorerst die Zustimmung verweigert, darunter das Jahressteuergesetz 2013.
•     Scheckzahlung kann zu fiktiver Säumnis führen
Selbst wenn das Geld dem Finanzamt noch rechtzeitig zur Fälligkeit gutgeschrieben wird, kann das Finanzamt einen Säumniszuschlag festsetzen, falls der Scheck nicht drei Tage vor Fälligkeit bei der Finanzkasse eingeht.
•     Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
Außer bei Gefahr im Verzug oder drohender Verjährung verzichten die Finanzämter in der Weihnachtszeit auf Vollstreckungsmaßnahmen, Betriebsprüfungen und andere unangenehme Maßnahmen.
•     Verspätungszuschlag nur mit triftigen Gründen vermeidbar
Weil die steuerlichen Pflichten mit den beruflichen Pflichten gleichrangig seien, verlangt das Finanzgericht Köln mehr als nur den Hinweis auf eine Erkrankung, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden.
•     Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten ist verfassungsgemäß
Dass Krankheitskosten nur oberhalb einer zumutbaren Eigenbelastung steuerlich abziehbar sind, hält das Finanzgericht Rheinland-Pfalz für verfassungsgemäß.
•     Kirchenmitglied muss Kirchensteuer zahlen
Ein reiner Austritt aus der Körperschaft "Kirche" mit dem Ziel, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, ist nicht möglich.
•     Finanzgericht verneint Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Trotz der Gesetzesänderung Ende 2010 hält das Finanzgericht Münster Erstattungszinsen auf die Einkommensteuer auch weiterhin für steuerfrei.
•     Fehlende Kassenaufzeichnungen führen zur Einnahmenschätzung
Obwohl es für Einnahme-Überschuss-Rechner keine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten gibt, müssen bargeldintensive Betriebe einigermaßen detaillierte Kassenaufzeichnungen führen, wenn sie keine Steuerschätzung riskieren wollen.
•     Widerruf der Gemeinnützigkeit bei Finanzierung einer Fernreise
Gemeinnützige Vereine dürfen Ausflüge und Reisen der Mitglieder nur eingeschränkt bezuschussen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, die Gemeinnützigkeit aberkannt zu bekommen.
•     Festsetzungsverjährung bei Pflichtveranlagung
Ist die vierjährige Festsetzungsfrist bereits abgelaufen, hat die Abgabe einer Steuererklärung, die zu einer Pflichtveranlagung führen würde, keine anlaufhemmende Wirkung mehr.

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