Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

•     Spätere Korrektur bei Versehen in elektronischer Steuererklärung
Bei einer elektronischen Steuererklärung ist es nicht grundsätzlich grob fahrlässig, wenn ein Eintrag in einer Anlage vergessen wird, sodass ein bereits bestandskräftiger Bescheid unter Umständen auch nachträglich noch zugunsten des Steuerzahlers geändert werden kann.
•     Einordnung in Größenklassen für die Betriebsprüfung
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Grenzwerte für die Betriebsprüfungs-Größenklassen veröffentlicht, die ab 2016 gelten werden.
•     Vernichtung von Akten ist keine Entschuldigung
Wenn das Finanzamt die Steuer jahrelang zu niedrig festsetzt, darf es nicht einfach die bestandskräftigen Bescheide nachträglich mit der Begründung ändern, dass der Fehler erst so spät entdeckt wurde, weil die vom Steuerzahler ursprünglich vorgelegten Unterlagen inzwischen vernichtet wurden.
•     Poststreik keine Entschuldigung für Fristversäumnisse
Ist ein Einspruch oder ein anderes fristgebundenes Schreiben beim Finanzamt wegen des Poststreiks zu spät eingegangen, trägt der Steuerzahler dafür selbst die Verantwortung.
•     Warnung vor kostenpflichtigem Angebot für eine UStIdNr
Eine UStIdNr kann jeder Unternehmer kostenfrei beantragen. Trotzdem gibt es immer wieder Angebote für eine recht teure Registrierung einer UStIdNr., vor denen die Finanzverwaltung aber warnt.
•     Nachweis von Spenden ins EU-Ausland
Das Finanzamt darf beim geforderten Nachweis für eine Spende ins EU-Ausland nicht übertreiben, aber der Spender muss bestimmte Anforderungen akzeptieren.
•     Übermittlung von Steuererklärungen per Telefax
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass Steuererklärungen auch wirksam per Telefax abgegeben werden können.
•     Steueraufkommen steigt spürbar
Erneut prognostiziert die halbjährliche Steuerschätzung höhere Steuereinnahmen als zuvor erwartet.
•     Einwand gegen Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft
Gegen den Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft ist kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich, weil es sich dabei nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.
•     Neue Positivliste für weiterhin gültige Verwaltungsanweisungen
Das Bundesfinanzministerium hat seine jährliche Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.

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