Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

•     Höhe der Aussetzungszinsen ist nicht verfassungswidrig
Weil Aussetzungszinsen im Gegensatz zu Nachzahlungszinsen nicht zwangsläufig anfallen, sind die verfassungsrechtlichen Argumente gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen nicht übertragbar.
•     Säumniszuschläge sind trotz Niedrigzinsen verfassungsgemäß
Anders als verschiedene Finanzgerichte hält der Bundesfinanzhof die Säumniszuschläge auch in einem Niedrigzinsumfeld für verfassungsgemäß.
•     Änderung des Steuerbescheids bei doppelter Erklärung von Einnahmen
Werden Einnahmen versehentlich doppelt erklärt, kann auch ein bestandskräftiger Steuerbescheid möglicherweise wieder geändert werden.
•     Verfassungsgericht verwirft Vorlage zum Solidaritätszuschlag
Die Vorlage eines Finanzgerichts zur Prüfung der Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
•     Entwurf des Wachstumschancengesetzes
Mit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen.
•     Kfz-Steuerpflicht bei Beschlagnahme eines Autos im Ausland
Wird ein Auto im Ausland beschlagnahmt und später verschrottet, dann kann die Kfz-Steuerpflicht schon zum Zeitpunkt der Beschlagnahme enden.
•     Corona-Hilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte
Die staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften.
•     Steuereinnahmen brechen ein
Die Ende 2022 beschlossenen Entlastungen führen zu deutlich niedrigeren Steuereinnahmen, auch wenn die unerwartet gute Konjunktur im letzten Jahr zumindest einen kleinen Ausgleich bewirkt.
•     Frühjahrsputz im Steuerrecht
Das Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht, die in den letzten Jahren deutlich an Umfang gewonnen hat.
•     Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien
Für Spenden und Hilfsleistungen zugunsten der Erdbebenopfer gelten verschiedene Erleichterungen bei Abzugsmöglichkeiten und steuerlichen Nachweispflichten.

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