Internet und Telekommunikation

•     ElsterFormular ab 2020 nur noch eingeschränkt nutzbar
Die Software ElsterFormular wird ab 2020 von der Finanzverwaltung nicht mehr mit neuen Modulen für Eingabeformulare ausgestattet.
•     Neue Vorgaben für elektronische Kassen ab 2020
Ab 2020 ist der Einsatz manipulationssicherer Kassen per Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Das Bundesfinanzministerium hat zu diesen neuen Vorgaben viele weitere Details geregelt.
•     Überblick der Änderungen für 2020
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
•     Details zu den Kassenvorschriften ab 2020
Das Bundesfinanzministerium hat Details zu den neuen Vorgaben für elektronische Kassen geregelt, die ab 2020 gelten.
•     Zeitnahe Führung eines elektronischen Fahrtenbuches
Auch bei einer automatischen Erfassung von Fahrzeiten und -strecken müssen die ebenfalls zwingenden Angaben zum Zweck der Fahrt zeitnah ergänzt werden.
•     Keine Digitalsteuer auf Onlinewerbung
Die Finanzverwaltung rudert zurück und will bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer mehr auf Onlinewerbung über ausländische Anbieter einfordern.
•     Formularversand und Einspruch über das ElsterOnline-Portal
Ein Einspruch oder eine Steuererklärung über die ELSTER-Website ist nur bei einem erfolgreichen Versand der erfassten Daten fristwahrend, auch wenn die Website dabei nicht immer eindeutig ist.
•     Verfassungsbeschwerde nicht per De-Mail möglich
Die Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde sind ausdrücklich gesetzlich geregelt, weshalb bis zu einer Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes keine Verfassungsbeschwerden per De-Mail möglich sind.
•     ElsterFormular letztmalig für Steuererklärung 2019 verfügbar
Die Software ElsterFormular wird von der Finanzverwaltung ab 2020 nicht mehr aktualisiert. Als Alternative steht die ELSTER-Website zur Verfügung.
•     Details zur Aufzeichnungspflicht auf elektronischen Marktplätzen
Das Bundesfinanzministerium hat Details zur neuen Aufzeichnungspflicht auf elektronischen Marktplätzen geregelt, insbesondere soweit es die Bescheinigung zur steuerlichen Erfassung von Unternehmen betrifft.

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