Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

•     Zeitliche Verteilung außergewöhnlicher Belastungen nicht möglich
Selbst wenn die außergewöhnlichen Belastungen in einem Kalenderjahr höher sind als das steuerpflichtige Einkommen, ist eine Verteilung auf mehrere Jahre nicht möglich.
•     Scheidungskosten nicht mehr abziehbar
Die Prozesskosten für einen Scheidungsprozess sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
•     Vereinbarung über Sonderausgabenabzug von Unterhalt
Zahlt der Unterhaltsverpflichtete wegen Zahlungsunfähigkeit nicht wie vereinbart die Steuerlast des Unterhaltsempfängers, ist dies kein Grund für einen Erlass der Steuer.
•     Behinderten-Pauschbetrag bei der Einzelveranlagung von Ehegatten
Wenn sich Ehegatten für die Einzelveranlagung entschieden haben, ist auch eine hälftige Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags vom Berechtigten auf den anderen Ehegatten möglich.
•     Selbst getragene Krankheitskosten eines Privatversicherten
Wer Krankheitskosten selbst trägt, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragserstattung zu erhalten, kann diese Kosten nicht steuerlich geltend machen.
•     Weitere Steueränderungsgesetze verabschiedet
Um noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind.
•     Stufenweise Ermittlung der zumutbaren Belastung
Die zumutbare Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen fällt durch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs in vielen Fällen künftig niedriger aus.
•     Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf Splittingtarif
Es ist verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende Eltern keinen Anspruch auf den Splittingtarif haben.
•     Entschädigung für Schöffenrichter ist nur teilweise steuerpflichtig
Die verschiedenen Aufwandsentschädigungen, die ein ehrenamtlicher Schöffenrichter erhält, sind teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig.
•     Sterbegeld ist steuerpflichtig
Das von einem Versorgungswerk an den überlebenden Ehegatten gezahlte Sterbegeld ist Teil der steuerpflichtigen Rente.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück