Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

•     Drittes Corona-Steuerhilfegesetz mit drei Maßnahmen beschlossen
Mit drei Maßnahmen im Steuerrecht will die Regierungskoalition weitere steuerliche Entlastung und Konjunkturanreize in der Corona-Krise schaffen.
•     Verbesserungen für Behinderte und Pflegende ab 2021
Ab 2021 wird die schon oft angeregte Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge umgesetzt und mit weiteren steuerlichen Verbesserungen für Behinderte und Pflegefälle kombiniert.
•     Überblick der Änderungen für 2021
Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren.
•     Vereinfachung bei Kinder- und Elterngeldanträgen
Eltern sollen künftig bei der Geburt eines Kindes deutlich einfacher Anträge für Kinder- und Elterngeld stellen können, indem Leistungen gebündelt beantragt werden können und Behörden Daten miteinander austauschen.
•     Bonuszahlung der Krankenkasse ist keine Beitragserstattung
Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für die Teilnahme an kostenpflichtigen Gesundheitsmaßnahmen sind keine Beitragserstattung, die den Sonderausgabenabzug mindern würde.
•     Gewinn aus Weiterverkauf von Eintrittskarten ist steuerpflichtig
Eintrittskarten sind steuerechtlich ein Wirtschaftsgut, bei dem ein Spekulationsgewinn aus dem Weiterverkauf steuerpflichtig ist.
•     Zweites Familienentlastungsgesetz in Arbeit
Mehr Kindergeld und eine Anpassung steuerlicher Eckwerte bedeuten vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.
•     Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge
Die schon oft angeregte Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge wird jetzt umgesetzt und mit weiteren steuerlichen Verbesserungen für Behinderte und Pflegefälle kombiniert.
•     Rollstuhlgerechter Gartenweg ist keine außergewöhnliche Belastung
Wenn die Terrasse bereits mit dem Rollstuhl erreichbar ist, dann führt die zusätzliche Anlage eines rollstuhlgerechten Gartenwegs nicht mehr zu einer außergewöhnlichen Belastung.
•     Kindergeld für ein vor oder in der Ausbildung erkranktes Kind
Ein ausbildungswilliges Kind, das aber krankheitsbedingt keine Ausbildung absolvieren kann, ist beim Kindergeld ebenso zu berücksichtigen.

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