Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

•     Überblick der Änderungen für 2023
Steuerzahler können sich 2023 vor allem über höhere Freibeträge und eine Verbesserung der Home Office-Pauschale freuen.
•     Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung
Die Überlassung der gemeinsamen Wohnung im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung lässt sich nur dann bei den Sonderausgaben berücksichtigen, wenn die Überlassung unentgeltlich erfolgt.
•     Kindergeldanspruch entfällt in der Facharztausbildung
Während der Ausbildung zum Facharzt steht in der Regel nicht mehr der Ausbildungscharakter im Vordergrund, sodass der Anspruch auf Kindergeld in der Regel wegfällt.
•     Inflationsausgleichsgesetz ist verabschiedet
Bundestag und Bundesrat haben die Steuerentlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz deutlich aufgestockt und das Gesetz Anfang November verabschiedet.
•     Abzugsverbot gilt auch für Prozesskosten eines Dritten
Das gesetzliche Abzugsverbot gilt auch für Prozesskosten eines Angehörigen, die im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung übernommen werden.
•     Koalition beschließt kurzfristig deutlich höheres Kindergeld
Die für 2023 geplante Anhebung des Kindergelds wird kurz vor Verabschiedung des Gesetzes fast verdoppelt auf 250 Euro ab dem ersten Kind.
•     Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 liegt vor
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet, mit dem auch Teile des neuen Entlastungspakets im Steuerrecht umgesetzt werden.
•     Drittes Entlastungspaket auf dem Weg
Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket im Gesamtvolumen von rund 65 Milliarden Euro festgelegt.
•     Entlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft und Familien steuerlich unterstützt werden.
•     Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen
Ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen sind auch dann steuerlich berücksichtigungsfähig, wenn sie nicht im eigenen Haushalt, sondern im Haushalt der betreuten Person erbracht werden.

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