Selbständige und Unternehmer

•     Nachträgliche Herstellungskosten bei einem Gebäude
Ob nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, ist anhand der umgebauten Teilfläche zu beurteilen, soweit sie ein eigenständiges Wirtschaftsgut dastellen kann.
•     Einbringung führt nicht zu Kürzung der Abschreibung
Im Gegensatz zu einer Einlage führt die Einbringung eines Wirtschaftsguts nicht zu einer Kürzung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung auf das Wirtschaftsgut.
•     Zinsschranke umfasst nicht Vergütung für anderweitige Leistung
Nicht jedes Entgelt im Zusammenhang mit einem Darlehen hat Zinscharakter und ist dementsprechend auch nicht von der Abzugsbeschränkung durch die Zinsschranke betroffen.
•     Details zur Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen
Ab 2022 gilt für viele kleinere Photovoltaikanlagen eine Steuerbefreiungsregelung, zu der das Bundesfinanzministerium jetzt viele Zweifelsfragen beantwortet hat.
•     Frist für Schlussabrechnung zu Corona-Hilfen erneut verlängert
Weil es immer noch mehr ausstehende Schlussabrechnungen als erwartet gibt, wurde die Frist für die Schlussabrechnungen zu den diversen Corona-Hilfen noch einmal um zwei Monate verlängert.
•     Entwurf des Wachstumschancengesetzes
Mit einem umfangreichen Steueränderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen und Vereinfachungen enthält, will die Bundesregierung neue Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft setzen.
•     Frist für Schlussabrechnung zu den Corona-Hilfen verlängert
Die Frist für die Übermittlung der Schlussabrechnung zu den Corona-Hilfen ist kurzfristig um zwei Monate bis zum 31. August 2023 verlängert worden.
•     Steuerliche Behandlung der Kindertagespflege
Der Fiskus hat die Regeln für die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus einer Kindertagespflege aktualisiert und dabei insbesondere die Betriebsausgabenpauschale angehoben.
•     Corona-Hilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte
Die staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften.
•     Gewinnverteilungsabrede für den Fall der Nichtinvestition
Eine abweichende Gewinnverteilungsabrede für den Gewinn aus der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags kann nicht nachträglich vereinbart werden.

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