Selbständige und Unternehmer

•     Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2025
Die neuen Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2025 stehen fest und fallen um rund 3 - 4 % höher aus als in 2024.
•     Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden
Stellt das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung fest, dass Aufzeichnungspflichten verletzt wurden, kann es auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide noch ändern.
•     Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
•     Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen
Allein die Absicht, ein Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner technischen Nutzungsdauer zu verkaufen, macht das Wirtschaftsgut noch nicht zum Teil des Umlaufvermögens.
•     Erschütterung des Anscheinsbeweises für private Fahrzeugnutzung
Ein Fahrtenbuch darf bei der Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung nicht allein mit der Begründung außer Betracht gelassen werden, es handele sich um ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.
•     Kulanzfrist bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse für 2023
Das Bundesamt für Justiz wird in Fällen, in denen die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2023 bereits abgelaufen ist, erst im April mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren beginnen.
•     Neue Pauschbeträge für Auslandsreisekosten ab 2025
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Auslandsreisekosten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 an die Preis- und Kaufkraftentwicklung in den einzelnen Ländern angepasst.
•     Abgespecktes Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird der Einkommensteuertarif für 2025 und 2026 angepasst und das Kindergeld erhöht.
•     Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
•     Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
Die einmalige Steuervergünstigung für den Gewinn aus einer Betriebsveräußerung kann auch verbraucht werden, wenn das Finanzamt den Vorteil eigenmächtig und ohne Antrag des Unternehmers gewährt hat.

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