Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Verfassungsgerichtsentscheidung zur Erbschaftsteuer

Noch in diesem Jahr will das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Liste der Verfahren veröffentlicht, in denen noch in diesem Jahr eine Entscheidung ergehen soll. Hierzu gehört auch eine Entscheidung zur Erbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht im Jahre 2002 die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Steuersätze in Verbindung mit den Bewertungs- und Befreiungsvorschriften gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Es wird allgemein erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuergesetz insoweit für verfassungswidrig erklärt. Dann wäre der Weg frei für Steuererhöhungen. Erwartet werden höhere Bewertungen bei Grundstücken, Betriebsvermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Eine vorgezogene Betriebsübergabe an nahe Angehörige sollte daher jetzt geplant werden.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!