Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Keine Anzeigepflicht für Unterstützungskassen und Pensionsfonds

Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind nicht dazu verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber eine Anzeige zu machen, bevor sie Renten an die Hinterbliebenen des Erblassers auszahlen.

Überbetriebliche Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind gegenüber dem Finanzamt nicht anzeigepflichtig, bevor sie Renten an Hinterbliebene des Erblassers auszahlen. Solche Unternehmen gehören gerade nicht zu den Versicherungsunternehmen, weil sie kein Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis ausüben. Darüber hinaus unterliegen sie nicht der Aufsicht durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungen. Daher besteht auch keine Verpflichtung zur Erstattung einer Anzeige an das zuständige Finanzamt.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!