Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Investitionsabzugsbetrag im Fall einer Betriebsaufgabe

Wenn das letzte Wirtschaftsjahr eines Betriebs als Rumpfwirtschaftsjahr weniger als zwölf Monate umfasst, hat dies keine Folgen für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und der damit verbundenen Sonderabschreibung.

Damit ein Investitionsabzugsbetrag und die daran gekoppelte Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden können, muss das angeschaffte Wirtschaftsgut im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung und im Folgewirtschaftsjahr fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Für den Fall einer Betriebsaufgabe hat der Bundesfinanzhof nun klargestellt, dass diese Bedingung auch dann erfüllt ist, wenn der Betrieb vor Ablauf des vollen Wirtschaftsjahres aufgegeben wird und das letzte Rumpfwirtschaftsjahr damit keinen vollen Zwölf-Monats-Zeitraum umfasst. Die gegenteilige Vorgabe der Finanzverwaltung ist damit hinfällig.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!