Mittelbare Schenkung
von BetriebsvermögenDie mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen ist bei der Schenkungsteuer nicht begünstigt, weil nicht Betriebsvermögen selbst, sondern nur ein Geldbetrag unter Auflage übertragen wird.Damit für eine Erbschaft oder Schenkung die Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen zur Anwendung kommt, muss das erworbene Vermögen sowohl beim Erblasser oder Schenker als auch beim Erwerber in steuerlicher Hinsicht begünstigtes Betriebsvermögen sein. Diese Voraussetzung ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht erfüllt, wenn der Erwerber einen Geldbetrag mit der Auflage erhält, damit Gesellschaftsanteile oder einen Betrieb zu erwerben. Für eine solche mittelbare Schenkung kommt daher die Steuerbegünstigung nicht in Frage.
zurück Inhaltsübersicht
Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr
Sprechstunden nach Vereinbarung!
|