Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Steuerpflicht einer Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit

Ob eine Schadensersatzzahlung wegen Erwerbsunfähigkeit steuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob sie steuerpflichtiges Arbeitseinkommen oder steuerfreie Sozialleistungen ersetzen soll.

Auch die Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen gehören zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Ob eine Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit aber tatsächlich steuerpflichtig ist, hängt laut dem Bundesfinanzhof davon ab, ob mit der Entschädigungszahlung der Verdienstausfall aus steuerpflichtigen Einnahmen ersetzt werden soll oder der Wegfall des Anspruchs auf steuerfreie Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld. Im Streitfall wurde der Kläger durch eine missglückte Operation dauerhaft erwerbsunfähig, war aber schon zum Zeitpunkt der Operation arbeitslos.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!