Steuerbescheide vorläufig in Bezug auf AusbildungskostenNach dem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs ans Bundesverfassungsgericht ergehen neue Steuerbescheide, in denen Ausbildungskosten nur beschränkt anerkannt werdem, nur noch vorläufig.Das Bundesfinanzministerium hat den Vorläufigkeitskatalog aktualisiert. Steuerbescheide ergehen damit nur noch vorläufig hinsichtlich der Frage, ob die Kosten für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium voll als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sind.
zurück Inhaltsübersicht
Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr
Sprechstunden nach Vereinbarung!
|