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Urteil zur Erbschaftsteuer noch vor Weihnachten

Das Bundesverfassungsgericht will seine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer am 17. Dezember 2014 verkünden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mitgeteilt, dass es sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Erbschaftsteuer noch vor Weihnachten verkünden will. Am 17. Dezember 2014 wollen die Richter bekanntgeben, ob das geltende Erbschaftsteuerrecht gegen die Verfassung verstößt. In dem Verfahren geht es insbesondere um die weitreichenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen, die der Bundesfinanzhof als verfassungswidrig ansieht und daher das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Sollte das Bundesverfassungsgericht zu einer ähnlichen Auffassung gelangen, wird an einer grundlegenden Änderung des Erbschaftsteuergesetzes kein Weg vorbei führen.


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