Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Übertragung des Betreuungsfreibetrags
Die Übertragung des Betreuungsfreibetrags erfolgt nur auf Antrag des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist.
Kinderfreibetrag trotz Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung
Auch wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung die Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung vorsieht, können Sie noch den halben Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen.
Kindergeld-Ablehnung bleibt bestandskräftig
Ein bestandskräftiger Bescheid, mit dem die Familienkasse Ihnen das Kindergeld verweigert hat, bleibt trotz der wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestehen.
Festsetzungsverjährung bei zusammenveranlagten Ehegatten
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen.
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung
Eine auf eine Höchstzeit zu zahlende Versorgungsleistung führt nicht zu Sonderausgaben.
Aufteilung von Steuern nach der Trennung
Leben Ehegatten getrennt, so kann es zum Streit darüber kommen, wer Steuern nachzahlen muss, und wer einen Anspruch auf eine Steuererstattung hat. Der Aufteilungsmaßstab wird dann durch eine fiktive getrennte Veranlagung ermittelt.
Ortsübliches Grabmal als dauernde Last
Ist die Kostenübernahme für ein ortsübliches Grabmal Teil der Vereinbarung über eine Vermögensübergabe, dann sind die Kosten auch als dauernde Last steuerlich zu berücksichtigen.
Differenzkindergeld bei Tätigkeit im EU-Ausland
Wohnen Sie mit Ihren Kindern in Deutschland, arbeiten aber im EU-Ausland oder der Schweiz, stehen Ihnen Leistungen für Ihre Kinder nur nach dem dort geltenden Recht zu.
Immobilienüberlassung zur Abgeltung des Zugewinnausgleichs
Die unentgeltliche Überlassung einer Immobilie an den Ehegatten, um die Zugewinnausgleichsforderung zu erfüllen, führt zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Einkommensteuer und Kindergeld werden getrennt festgesetzt
Für die Festsetzung des Kindergelds kann die Familienkasse die Einkünfte des Kindes selbstständig ermitteln und ist nicht an den Steuerbescheid des Finanzamts gebunden.

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