Eckpunkte für die Grundsteuerreform liegen vor

Für die bis Ende 2019 abzuschließende Reform der Grundsteuer liegen jetzt erste Eckpunkte vor, die erneut auf ein eher komplexes Bewertungsverfahren hindeuten.

Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft und bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung verlangt. Auf das Urteil hin wollte das Bundesfinanzministerium bis Ende 2018 ein Konzept für die künftige Ausgestaltung der Grundsteuer vorlegen, damit ausreichend Zeit bleibt für das Gesetzgebungsverfahren. Im Vorfeld wurden viele Vorschläge diskutiert, die unter Namen wie "Bodensteuer", "Äquivalenzmodell" oder "Kostenwertmodell" ins Rennen gingen.

Das Urteil wäre also die ideale Gelegenheit gewesen, die Grundsteuer einfacher zu gestalten, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und die finanzielle Belastung für die Bewohner vor allem in Großstädten mit besonders hohen Mieten zu reduzieren. Die Finanzminister von Bund und Ländern haben länger als ursprünglich geplant an einem Kompromiss gefeilt, der jedoch keines dieser Ziele wirklich erreicht. Folgende Eckpunkte für die Reform stehen bis jetzt fest:

Es bleibt nun abzuwarten, in welcher Form das Finanzministerium diesen Kompromiss in ein Gesetz umsetzt. Vor allem Bayern hat bereits deutlich gemacht, das Konzept in der jetzigen Form unter keinen Umständen mitzutragen. Die Bayern fürchten nicht nur einen deutlichen Anstieg der Grundsteuer, sondern halten das Konzept auch für viel zu umständlich und bürokratisch. Stattdessen wirbt Bayern weiter für eine reine Flächensteuer.

Auch die Unionsfraktion im Bundestag hat Widerstand gegen den Kompromiss angekündigt. Dort stört man sich insbesondere an der Mietpreis-Komponente und sieht eine deutliche Mehrbelastung auf Mieter in Lagen mit bereits hohen Mieten zukommen. Dieser Sorge hat sich auch der Mieterbund angeschlossen, der befürchtet, dass klamme Städte die Reform nutzen könnten, um über einen höheren Hebesatz den kommunalen Haushalt zu sanieren.

Die SPD hat unterdessen ein Umlageverbot für die Grundsteuer ins Gespräch gebracht. Letztlich würde das aber zu einer noch stärkeren Belastung der Mieter führen, da die Eigentümer sich dann die Grundsteuer über eine höhere Nettokaltmiete zurückholen müssten. Die höhere Nettomiete führt nach dem neuen Grundsteuer-Konzept jedoch zu einer noch höheren Steuer und damit erneuten Mietsteigerungen - ein Teufelskreis wäre geschaffen.



Übersicht - Eine Seite zurück