Selbständige und Unternehmer
Unfallkosten für Begleitpersonen auf einer Geschäftsreise sind privat veranlasst und damit keine Betriebsausgaben.
Auch wenn in erster Linie von der anstehenden Umsatzsteuererhöhung die Rede ist, wirkt die Erhöhung der Versicherungssteuer für Unternehmen stärker, da es hier keinen Vorsteuerabzug gibt.
Unternehmen müssen beachten, dass ein Steuerbescheid auch samstags zugestellt werden kann, und damit die Einspruchsfrist zu laufen beginnt.
Die teilweise Weiterführung einer vorzeitig aufgelösten Ansparabschreibung ist nicht möglich.
Reisekosten können auch in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufgeteilt werden.
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