Selbständige und Unternehmer
Gegen das mit dem Steueränderungsgesetz zum 1. Januar 2007 eingeführte Werkstorprinzip bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Die Frage wurde bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Damit ein Grundstück zum gewillkürten Betriebsvermögen zählen kann, muss es auch dazu geeignet sein, dem Betrieb zu dienen.
Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Die 1 %-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass eine Privatnutzung ausgeschlossen ist.
Nach Ansicht des Finanzgerichts Brandenburg sind Erbbauzinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht zu berücksichtigen.
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