Selbständige und Unternehmer
Ein eher fragwürdiger Teil der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die umfassende Besteuerung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdopplungen ins Ausland.
Die Förderung von Spenden, Stiftungen, gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlicher Tätigkeit wird massiv ausgeweitet.
Ab 2008 sinkt der Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 % und die Gewerbesteuermesszahl von 5 auf 3,5 %.
Im Vergleich zur bisherigen Ansparabschreibung hat der Gesetzgeber viele Details beim Übergang zum Investitionsabzugsbetrag geändert.
Das jetzt vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 enthält viele heftig umstrittene Änderungen.
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