Selbständige und Unternehmer
Die Nutzung eines Firmen-Pkw zur Erzielung anderer Einkünfte ist nicht durch die 1 %-Regelung abgegolten, kann aber trotzdem unberücksichtigt bleiben, wenn dafür kein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug erfolgt.
Das Verfassungsgericht nimmt eine Beschwerde zur Abziehbarkeit der Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken vor 2005 nicht zur Entscheidung an.
Der Gewinnzuschlag bei der Ansparrücklage lässt sich nicht durch eine unterjährige Auflösung der Rücklage vermeiden oder kürzen.
Gebühren für verbindliche Auskünfte des Finanzamts zur Gewerbesteuer sind ab diesem Jahr nicht mehr als Betriebsausgaben abziehbar.
Für einige Einbringungen läuft Ende Mai die Frist ab für den Nachweis, wem die übertragenen Anteile zuzurechnen sind.
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