Selbständige und Unternehmer
Die Frage nach ermäßigt besteuerter Lieferung oder voll besteuerter sonstiger Leistung beim Verkauf verzehrfertiger Speisen will das Bundesfinanzministerium nun beantworten.
Der Verkauf eines Teilbetriebs führt dazu, dass in diesem Teilbetrieb angefallene Verluste später nicht mehr mit Gewinnen anderer Teilbetriebe verrechnet werden können.
Die Bildung einer Rückstellung für die Anpassung der EDV-Anlage für den Zugriff der Betriebsprüfer auf die elektronische Buchführung ist nicht zulässig.
Zur Bekämpfung des drohenden Abschwungs hat die Große Koalition ein umfangreiches Investitionspaket beschlossen.
Der Bundesfinanzhof lässt auch eine Bilanzänderung zu, wenn die Bilanz zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung als richtig angesehen werden konnte.
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