Selbständige und Unternehmer
Der Bundesfinanzhof lässt die Aufteilung gemischt veranlasster Reisekosten in abzugsfähige und privat veranlasste Anteile zu.
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten und Pachten führt im Einzelfall zu absurd hohen Steuersätzen.
Gegebenes und erhaltenes Pfand gleichen sich in der Regel aus, sodass die Bildung einer Rückstellung nur in besonderen Fällen in Frage kommt.
Solange das Auto betriebsbereit bleibt, führt die zeitweilige Abmeldung nicht zum Verlust der Investitionszulage.
Der Jahreswechsel bringt steuerliche Entlastungen für Einkommensteuerzahler in erheblichem Umfang.
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