Selbständige und Unternehmer
Die Rückstellung für zusätzlich fällige Gewerbesteuer nach einer Betriebsprüfung ist im Jahr der Prüfung zu bilden und damit nicht rückwirkend möglich.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Umfang ein Verlustausgleich bei der Berechnung der Einkommensteuerermäßigung für die Gewerbesteuer möglich ist.
Die Gestaltung von Werbeanzeigen ist eher handwerklich als künstlerisch geprägt und daher keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit, die der Gewerbesteuer unterliegt.
Wenn ein Unternehmer vergessen hat, in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden.
Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen.
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